Das Ziel ist eine Schule für alle.
„Es geht nicht mehr darum festzustellen, wie leistungs- und funktionsfähig ein Kind ist, damit es als „integrierbar“ gelten kann, sondern um die Frage, wie eine Schule beschaffen, ausgestattet und organisiert sein muss, damit sie in der Lage ist, ein Kind zu integrieren.“ (Bless; Kronig; Eckhardt 2001).
„Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.“ Reinhard Turre In diesem Sinne streben wir nach der bestmöglichen Schulung und Förderung für jedes Kind an unserer Schule. „Auch aus Steinen, die Dir in den Weg gelegt werden, kannst Du etwas bauen.“ Erich Kästner Unsere Schule bekommt von der Gemeinde Subingen – abhängig von der Anzahl Kinder – pro Jahr ein Kontingent von zirka 70 wöchentlichen Stunden für die spezielle Förderung zugesprochen. Wir, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagoge (SHP) sind demnach zwischen 4-7 Lektionen pro Woche in den uns zugewiesenen Klassen. |
Je nachdem übersteigen die Bedürfnisse der Kinder die Möglichkeiten und Ressourcen der Schule. In diesen Fällen muss auf das erweiterte Angebot des Kantons zurückgegriffen werden. Braucht ein Kind mehr Unterstützung als die oben erwähnten Lektionen, können Fördermassnahmen nach Art. 26 verfügt werden. Voraussetzung ist eine "diagnostische Lernbehinderung". Die Fördermassnahmen werden ausschliesslich vom SPD beantragt und vom Volksschulamt verfügt. In diesem Fall werden eine Anzahl Lektionen (z.B. 4-8 pro Woche) exklusiv fürs Kind gesprochen. Ein SHP von einem Kompetenzzentrum (focus jugend, Bachtelen, ZKSK) kommt nach Subingen und arbeitet mit dem Kind und den Lehrpersonen zusammen.
Andernfalls wird das Kind in einer externen Institution (focus jugend) beschult.
Für spezifische Informationen zu Ihrem Kind, wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson.
Die folgende Aufstellung soll unterstützend sein und eine Übersicht darstellen. Sie ersetzt nicht die gesetzlichen Vorlagen, die unter dem folgenden Link zu finden ist:
| Förderstufe A | Förderstufe B | Nachteilsausgleich | |
| Beobachtungen | Lernschwierigkeiten/Lernrückstand - Lernziele/Kompetenzen seit einigen Wochen, wenigen Monaten massiv nicht erreicht oder Lernziele/Kompetenzen seit 1–2 Semestern nicht erreicht. - Lernziele/Kompetenzen erreicht, jedoch deutliche Teilleistungsschwäche in begrenzten Teilbereichen eines Faches. - Entwicklungsverzögerung Verhalten - Nach aussen gerichtete, Verhaltensweisen, z.B. hohe Ablenkbarkeit, Impulsivität, stört andere u.a. - Nach innen gerichtete, Verhaltensweisen, z.B. Kontaktvermeidung, Überängstlichkeit, Trennungsängste u.a. - fehlende Impulskontrolle, ungenügende Arbeitsorganisation | Die Förderung mit Förderplanung A durch den SHP ist nicht zielführend bzw. nicht ausreichend. Bei SuS mit besonderer Begabung: in einem oder mehreren Fächern überdurchschnittliche Leistungen und Anzeichen von Unterforderung. | Der betroffene SuS muss das Potenzial haben, die gesetzten Ausbildungsziele zu erreichen. Er ist jedoch bezüglich seiner Leistungsfähigkeit partiell beeinträchtigt* und der daraus resultierende Nachteil soll ausgeglichen werden. * Sinnes- oder Körperbeeinträchtigungen, SuS mit Legasthenie, Dyskalkulie, hochfunktionalem Autismus (Asperger-Syndrom) oder Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit und ohne Hyperaktivität |
| Voraussetzungen | - Binnendifferenzierter Unterricht - Kurzintervention und/oder Fachberatung durch SHP - SuS ist fleissig - Die Eltern unterstützen beim Üben zu Hause | Es bestehen nach 2 Semestern Unterstützung mit FSA weiterhin erhebliche Lern- und Leistungsdefizite bzw. Verhaltensauffälligkeiten Von Vorteil: Diagnose. Wenn keine Diagnose vorhanden ist, kann der SPD eine Abklärung verlangen, bevor er die FSB genehmigt. | Eine Diagnose einer anerkannten Fachstelle wird an den Schulen der Region Oberstufe Wasseramt Ost (OWO) verlangt. |
| Massnahmen | Förderplanung in personalen, fachlichen und/oder sozialen Kompetenzen. Bei Verhalten: Disziplinarmassnahmen können die Fördermassnahmen ergänzen | - Verlangsamung prospektiv (vorausschauend) - Verlangsamung rückwirkend (Repetition) - individuelle Lernziele im einzelnen Fach (Lernzielreduktion) - das Spezialangebot Verhalten SpezA V. Bei besonderer Begabung - nach erweiterten individuellen Lernzielen arbeiten (Lernzielerweiterung) - einzelne Fächer in einer höheren Klasse der Primarschule oder im höheren Anforderungsniveau der Sekundarstufe I besuchen - eine Klasse der Primarschule beschleunigen / überspringen. | Die Massnahmen müssen im Rahmen des Regelunterrichts umgesetzt werden können. Es sind vor allem methodische und organisatorische Anpassungen. Die Klassenlernziele und der Beurteilungsmassstab bleiben dabei unverändert. Die Massnahmen werden im Einzelfall entschieden. Beispiele: Benutzung von Hilfsmitteln, Zeitzugabe in Tests, Vergrösserung der Schrift, schriftliche statt mündliche Tests (oder umgekehrt) u.a. |
| Förderung und Beurteilung | Nach Klassenlernzielen | Nach individuellen Lernzielen ohne Noten in den betreffenden Fächern. | Nach Klassenlernzielen |
| Zeugnis | Regelschulzeugnis | Regelschulzeugnis ohne Noten in den betreffenden Fächern (ILZ). Mit Lernbericht in den betreffenden Fächern. | Regelschulzeugnis |
| SPD | Zu Beginn nicht involviert, erst nach 4 Semestern | Involviert | Kann bei Bedarf involviert werden. |
| Antrag | An den schulischen Standortgesprächen werden die (anhaltenden) Schwierigkeiten schriftlich dokumentiert. In Absprache mit dem KLP und den Eltern beantragt die SHP die gemeinsam besprochenen Massnahmen. | An den schulischen Standortgesprächen werden die (anhaltenden) Schwierigkeiten schriftlich dokumentiert. In Absprache mit dem KLP und den Eltern beantragt der SHP die gemeinsam besprochenen Massnahmen. | An den schulischen Standortgesprächen werden die (anhaltenden) Schwierigkeiten schriftlich dokumentiert. In Absprache mit dem KLP und den Eltern beantragt der SHP die gemeinsam besprochenen Massnahmen. |
| Verfügung | Keine Verfügung. Informationsschreiben der SL. | SL nach Entscheid vom SPD | Keine Verfügung. Informationsschreiben der SL. |
| Verantwortungen SHP | - Regelmässige Arbeit mit dem Kind - Unterstützung der Lehrperson - Beratung und Begleitung der Eltern - Koordination und Vernetzung der Fachpersonen und Fachstellen - Schulische Standortgespräche - Förderplanung. | - Regelmässige Arbeit mit dem Kind - Unterstützung der Lehrperson - Beratung und Begleitung der Eltern - Koordination und Vernetzung der Fachpersonen und Fachstellen - Schulische Standortgespräche - Förderplanung. | Sicherstellung und Überprüfung der Umsetzung der Massnahmen |
| Bemerkungen | Weitere Formen der Förderstufe A: - Logopädie - Deutsch als Zweitsprache (DaZ) - Frühfremdsprachen für Zugezogene | Man spricht i.d.R. von Hochbegabung bei einem IQ > 130. Eine Verlangsamung kann auch in der 2.-5. Klasse verfügt werden. In speziellen Fällen, insbesondere bei Wohnortwechsel, Krankheit, schwierigen familiären Verhältnissen oder Fremdsprachigkeit, kann die Schulleitung, auf Antrag der Eltern und nach Anhörung der verantwortlichen Lehrperson, die freiwillige Wiederholung einer Klasse bewilligen. Das ist keine Massnahme der speziellen Förderung. | Viele ausgleichende Massnahmen können innerhalb der «Schule für alle» und der Binnendifferenzierung umgesetzt werden, ohne einen Nachteilsausgleich anzuwenden. In der Regel kann während des laufenden Übertrittsverfahren der 6. Klasse z.B. zur Begründung einer Zuweisung ein eine anspruchsvollere Schulstufe, kein NTA geltend gemacht werden, da die Beeinträchtigung schon früher hätte diagnostiziert werden müssen. Auf der Sek 2 – Stufe (z.B. in der Lehre) kann der NTA weiter angewendet werden. |
Abkürzungen:
FSA Förderstufe A
FSB Förderstufe B
NTA Nachteilsausgleich
SHP Schulischer Heilpädagoge
KLP Klassenlehrer
SL Schulleiter
SPD Schulpsychologischer Dienst
ILZ Individuelle Lernziele
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