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Das Ziel ist eine Schule für alle. „Es geht nicht mehr darum festzustellen, wie leistungs- und funktionsfähig ein Kind ist, damit es als „integrierbar“ gelten kann, sondern um die Frage, wie eine Schule beschaffen, ausgestattet und organisiert sein muss, damit sie in der Lage ist, ein Kind zu integrieren.“ (Bless; Kronig; Eckhardt 2001).

In diesem Sinne streben wir nach der bestmöglichen Schulung und Förderung für jedes Kind an unserer Schule. Je nachdem übersteigen die Bedürfnisse der Kinder die Möglichkeiten und Ressourcen der Schule. In diesen Fällen muss auf das erweiterte Angebot des Kantons zurückgegriffen werden.

 

 

Spezielle Förderung

„Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.“ Reinhard Turre

„Auch aus Steinen, die Dir in den Weg gelegt werden, kannst Du etwas bauen.“ Erich Kästner

 

Unsere Schule bekommt – abhängig von der Anzahl Kinder – pro Jahr ein Kontingent von zirka 70 wöchentlichen Stunden für die spezielle Förderung zugesprochen. Wir SHP sind zwischen 4-7 Lektionen pro Woche in den uns zugewiesenen Klassen.


Braucht ein Kind mehr Unterstützung als die oben erwähnten Lektionen, können Fördermassnahmen nach Art. 26 verfügt werden. Diese werden ausschliesslich vom SPD verfügt. In diesem Fall werden eine Anzahl Lektionen (z.B. 4-8 pro Woche) exklusiv fürs Kind gesprochen. Ein SHP von einem Kompetenzzentrum (focus jugend, Bachtelen, ZKSK) ist vor Ort und arbeitet mit dem Kind und den Lehrpersonen zusammen. Andernfalls wird das Kind in einer externen Institution (focus jugend) beschult.
Für spezifische Informationen zu Ihrem Kind, wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson.

 

Diese folgende Aufstellung soll unterstützend sein und eine Übersicht darstellen.

Sie ersetzt nicht die gesetzlichen Vorlagen, die unter dem folgenden Link zu finden sind.

Unterlagen Volksschulamt


Förderstufe AFörderstufe BBesondere BegabungNachteilsausgleich
Voraussetzungen